Nach dem Psychotherapiegesetz ist die Ausübung der Psychotherapie nach einer allgemeinen (Propädeutikum) und besonderen Ausbildung (Fachspezifikum) erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

 

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Psychotherapie ein Weg ist, psychisches Leiden, Probleme und Verhaltensstörungen zu mindern oder zu heilen.

 

Der Erfolg der Psychotherapie ist abhängig von der Zusammenarbeit von Patient und Therapeut.

Die Wirksamkeit der Psychotherapie ist wissenschaftlich gut belegt.